An die Geschäftsführung der Freiburger Stadtbau GmbH
An das Bauamt und die Stadtplanung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25.02.2021 haben Sie auf Grundlage einer Plangenehmigung für die Verlegung des Runzbachs Mietergärten zerstören lassen. Die Hausgärten, die sich zum Teil in laufenden Widerspruchsverfahren befinden, waren überraschend mehrere Jahre früher als bisher kommuniziert gekündigt worden.
Als Ihre Mieter*innen haben wir Ihnen vertraut, dass Sie bei anstehenden Baumassnahmen ehrlich mit uns kommunizieren. Zu Unrecht, wie wir jetzt feststellen müssen. So gab es im Vorfeld der Kündigungen weder Informationen zu noch eine Beteiligung an der geplanten Runzverlegung durch das Bestandsgebiet zum jetzigen Zeitpunkt. Bereits in der Mieterversammlung am 19.11.2019 und den Projektbeiratstreffen im Juli und November 2020 hätten Sie die Pflicht gehabt, im Sinne der Transparenz und der vertrauensvollen Zusammenarbeit die Mieter*innen und Öffentlichkeit über die Variantendiskussion hinsichtlich der Runzverlegung persönlich zu informieren. Die in der Projektbeiratssitzung am 17.12.2020 erbetene Ortsbegehung mit dem Umweltschutzamt hat das Stadtplanungsamt uns nicht ermöglicht.
Der Bebauungsplan für das “Projekt Metzgergrün” sieht nicht nur eine frühzeitige Behörden – sondern auch Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Nun beginnen Sie den ersten Bauabschnitt mit brutalem Kahlschlag und kündigen sogleich Bauarbeiten entlang der Wohnhäuser der Bewohner*innen an. Bisher ist jedoch weder ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt noch der Bebauungsplan offengelegt worden.
Seit 2017 ist Ihnen bekannt, dass Teile des jetzigen Bestandsgebiets benötigt werden, um die Neubauten im ersten Bauabschnitt auf dem Caravan-Stellplatz zu realisieren. Auch dies wurde sämtlichen Beteiligten nicht kommuniziert und den jetzt unmittelbar betroffenen Mieter*innen erst durch die Kündigungen mitgeteilt! Auf diese massiven und frühzeitigen Beeinträchtigungen in unserem Wohnumfeld sind wir weder vorbereitet worden noch wissen wir bis heute etwas Genaues über das, was wir in den kommenden Monaten und Jahren zu erwarten haben.
Nach den Ereignissen am 25.02.2021 können wir im Gegensatz zu Ihnen nicht einfach zur Tagesordung übergehen. Wir stehen durch die Verwüstung der Gärten und Vernichtung der Bäume noch immer unter Schock und haben jetzt die Zerstörung unseres Lebensraumes zu verarbeiten.
Keine 24 Stunden nach Ihrer Rodungsoffensive erhielten wir von Ihnen ein Informationsschreiben, in dem Sie sich “freuen”, uns den Beginn des ersten Bauabschnitts anzukündigen. Als Kontrast zu dem gerade verwüsteten Areal legen Sie mit einer Anlage in Hochglanz und Farbe grafische Bilder bei, die illustrieren, wie es zukünftig hier einmal aussehen soll.
Sie kündigen Baumassnahmen an – doch was bedeuten “Geländemodellierungen”? Welche Belastungen erwarten uns beim “Abbruch des Caravan-Stellplatzes”? Wie können Sie jetzt “Erd und Rohbauarbeiten für die Wohnbauten” ankündigen, wenn bis heute noch kein Baubeschluss vorliegt? Wir bekommen, wie auch im Vorfeld der Baumfällungen, keine Informationen über genaues Datum, Dauer und Auswirkungen der geplanten Arbeiten.
Auf der letzten Projektbeiratssitzung am 17.12.2020 sowie in unserer Stellungnahme vom 26.01.2021 hatten wir an Sie appelliert, auf Massnahmen im Vorgriff zu verzichten, das Planfeststellungsverfahren abzuschliessen und die Offenlage des Bebauungsplans erfolgen zu lassen. Dies hätte ermöglicht, die gesamte Planung transparent darzustellen, Unstimmigkeiten zu klären und das verlorengegangene Vertrauen wiederherzustellen. Der anvisierte Bauablauf hätte sich dadurch vielleicht verzögert, was eine nicht erteilte Plangenehmigung allerdings auch getan hätte.
In den vergangenen Monaten hatte es den Anschein, als wären Sie sich sehr sicher, dass Sie die Plangenehmigung zwar kurzfristig, jedoch noch rechtzeitg bekommen würden. Im Gegensatz dazu wird die Offenlage des Bebauungsplanes seit zwei Jahren immer wieder verschoben. Dies erscheint uns fragwürdig und rückt die Planung für das gesamte Bauvorhaben bei grossen Teilen der Bewohnerschaft und Öffentlichkeit in schlechtes Licht.
An dem brachialen Beginn des ersten Bauabschnitts, der fehlenden Einbeziehung in die Planungsprozesse sowie dem Verschweigen von entscheidenden Informationen erkennen wir eine Verletzung der Fürsorgepflicht, zu der Sie als städtische Vermieterin uns Mieter*innen gegenüber verpflichtet sind. Ferner vernachlässigen Sie den sozialen Auftrag, der Ihnen vom Gemeinderat und somit von uns Freiburger Bürger*innen erteilt wurde.
Für uns ist der jetzt erfolgte Eingriff eine Zäsur. Versetzen Sie sich in unsere Lage – was würden Sie sich in unserer Situation wünschen? Wollten oder könnten Sie hier wohnen bleiben? Was geschieht mit den 51 direkt Betroffenen, die mit der Baustelle zum jetzigen Zeitpunkt nicht rechnen konnten? Was hat eine Dauerbaustelle für Folgen für Mieter*innen, die bewusst ein ruhiges und grünes Wohnumfeld als Lebensraum gewählt haben oder die Menschen, die dies wegen gesundheitlicher Einschränkungen benötigen? Welche Ersatzwohnungen oder Kompensationen haben Sie für uns Bewohner*innen konkret vorgesehen? Wie entschädigen Sie uns für die Zerstörung unseres jetzigen Lebensraumes?
Wir fordern Sie auf, sich mit diesen Fragen umfänglich und angemessen auseinanderzusetzen und uns zeitnah mit lebensnahen Lösungsvorschlägen zu antworten statt uns Beteiligung zu suggerieren. Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen wollen wir uns nicht weiter bei der Planung für das “Projekt Metzgergrün” von Ihnen instrumentalisieren lassen. Daher werden wir nicht länger am Projektbeirat teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Metzgergrün